Textüberlieferung
Inhaltlich sind mindestens 3 Teile zu scheiden. Der erste Teil geht von fol.
1-205v und enthält Bibelkommentare von (Ps.-)Hieronymus. Der zweite Teil von
206r-221v enthält das Pseudomatthäus-Evangelium und weitere Apokryphen sowie die
Abgarlegende. Er schließt mit einer Inhaltsangabe (Tabula suprascripti libri auf
221r) Der dritte Teil von 22r-238v enthält das Werk von Alphonsus Bonhominis mit
einer Inhaltsangabe auf 238v, die die Rubriken aufnimmt.
Für den
Matthäuskommentar im ersten Teil verwendet die relativ alte Edition CC 77 nur
Hss des 8. und 9. Jh. und es gibt über 200 Hss, d.h. es lässt sich aus dem Text
keine Vorlage ersehen. Ebenso bei Kohelet (Hss aus dem 5. und 8. Jh. verwendet
in CC 75).
Beim Markuskommentar im ersten Teil gehört Cod. 930 laut CC 82 S. 24*
zu den spätmittelalterlichen Hybridversionen, die nicht im Detail verglichen
wurden. Zu diesen Hybridversionen gibt es eine Liste von Handschriften auf S.
37*, die auch 4 Hss nennt, die heute in Florenz sind. Allerdings fehlen bei den
meisten anderen die Entstehungsorte, sodass potentiell noch mehr florentiner Hss
zu finden sind. Ansatzpunkt für Vergleiche ist vielleicht die Zweiteilung des
Prologs. Ansonsten müsste man die in der Edition genannten Interpolationen
genauer anschauen. Vorhanden ist jedenfalls die lange Interpolation in Kapitel
1, die in der Edition im Appendix ediert wird (sie sind sehr häufig und gehen
auf Nonantola zurück). Allerdings hat Cod. 930 in S. 86 Z. 2 die Variante
iustorum für sanctorum – vielleicht ein Ansatz für Vergleiche? Jedenfalls hat
diese Variante auch Plut. 19.7, dessen Zusammensetzung gewissen Ähnlichkeiten zu
Cod. 930 zeigt, aber der z.B. nicht die Teilung des Prologs hat.
Für den zweiten
Teil gibt es zwei Parallelhandschriften: eine illuminierte Hs aus Bologna (BNF
lat. 2886) und eine nicht illuminierte Handschrift (Florenz, Plut. Croce Plut.
XV Dext. 12 ). In der Edition des Pseudmatthäusevangliums wird die sehr enge
Verwandtschaft zwischen der florentiner Handschrift und Cod. 930 betont („une
copie fidèle“, dort die Siglen Q6a1 und Q6a2), während die Pariser Handschrift
der Untergruppe Q6b angehört (Q6b6). Genauer zum Verhältnis zwischen Q6a1 und
Q6a2 siehe Gijsel, Textüberlieferung 220f „In der Textgeschichte des
Pseudo-Matthäus sind kopisten, die so sklavisch und so wenig intelligent
verfahren wie Sigismund von Ferrara, eine Seltenheit“.
Für die Edition der
armenisch-lateinischen Abgarlegende, die Cod. 930 überliefert, werden ebenso
diese beiden Handschriften in der Edition verwendet, Cod. 930 wird nicht
erwähnt. Ein Vergleich der relevanten Abweichungen in Dobschütz, Christusbilder
S. 142** zeigt, dass Cod. 930 der florentiner Handschrift auch hier wesentlich
näher steht als der Pariser Handschrift. Ob es aber eine direkte Kopie ist, kann
ich nicht sagen. Auffallend ist, dass Cod. 930 die Rubriken am Ende überliefert
und nicht vor dem Text wie Plut. XV Dext. 12. Die Rubriken müsste man auch noch
einmal genau vergleichen. Für den dritten Teil gibt es keine aussagekräftigen
Editionen.